Sicherheits- & Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Grundsätzlich sind alle Bauherren nach der Baustellenverordnung (BaustellV) dazu verpflichtet, auf ihren Baustellen die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu berücksichtigen und so für die Sicherheit aller Beteiligten Sorgen zu tragen. Dazu sind vom Gesetzgeber unterschiedliche Maßnahmen und Vorkehrungen vorgeschrieben, die je nach Art und Umfang einer Baustelle unterschiedlich ausfallen.
Damit Sie in Ihrer Funktion als Bauherr all Ihren arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen, stehen Ihnen unsere Koordinatoren nach Baustellenverordnung (SiGeKo) gerne zu Verfügung.
Wir bieten Ihnen eine vollumfängliche Betreuung nach Baustellenverordnung an, die unter anderem folgende Leistungen umfasst:
- Beratung und Betreuung bereits in der Planungsphase
- Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung
- Koordination des Arbeits- und Gesundheitsschutzes während der Bauausführung
- Regelmäßige Kontrollen und Begehungen
- Verfassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan)
- Erstellen der Arbeitsschutzunterlagen für mögliche, spätere Arbeiten
- Anfertigen einer umfassenden Baustellendokumentation
Alle unsere Koordinatoren verfügen über die notwendige Ausbildung, über die baufachlichen, arbeitsschutzfachlichen und koordinatorischen Kenntnisse sowie über eine langjährige Berufserfahrung.
Bei Interesse oder Fragen zu stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.