Sicherheits- & Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist eine vom Bauherrn beauftragte Fachkraft, die sicherstellt, dass auf der Baustelle alle Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eingehalten werden. Dies ist besonders wichtig, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig sind.

Nach der Baustellenverordnung (BaustellV) sind alle Bauherren verpflichtet, die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) auf ihren Baustellen zu beachten und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Je nach Art und Umfang der Baustelle schreibt der Gesetzgeber dabei unterschiedliche Maßnahmen vor.

Damit Sie als Bauherr Ihren arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen vollständig nachkommen, unterstützen wir Sie mit erfahrenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo).

Wir bieten Ihnen eine vollumfängliche Betreuung nach Baustellenverordnung an, die unter anderem folgende Leistungen umfasst:
Warum ein SiGeKo?
Das Ziel eines SiGeKo ist die Verhütung von Unfällen und die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds. Dabei werden nicht nur die Arbeiter geschützt, sondern auch rechtliche und finanzielle Risiken für den Bauherrn minimiert.
Ein kompetenter SiGeKo sorgt für:
- Sicherheit auf der Baustelle
- Effiziente Abläufe
- Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Baustelle sicher und gesetzeskonform organisiert ist.
Rechte & Pflichten
Rechte eines SiGeKo:
- Zugang zu relevanten Bauunterlagen und Arbeitsschutzvorschriften.
- Handlungsspielraum für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
- Unterstützung durch den Bauherrn bei der Umsetzung von Sicherheitsvorgaben.
Pflichten eines Bauherrn:
- Bestellung eines qualifizierten SiGeKo.
- Bereitstellung notwendiger Informationen und Ressourcen.
- Sicherstellung, dass der SiGeKo seine Aufgaben ohne Einschränkungen ausführen kann.
Wichtige Fakten
- Rechtliche Grundlage: Baustellenverordnung (BaustellV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
- Wann erforderlich: Wenn mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind, ist ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben.
- Ziel: Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken durch professionelle Koordination.
- Qualifikation: Fundierte Kenntnisse im Bauwesen, Arbeitsschutz und der BaustellV sowie praktische Erfahrung.
Vorteile mit einem SiGeKo
Ein kompetenter SiGeKo schützt nicht nur die Sicherheit der Arbeitnehmer, sondern minimiert auch rechtliche und finanzielle Risiken für den Bauherrn. Setzen Sie auf Sicherheit – setzen Sie auf einen erfahrenen SiGeKo!
- Maximale Sicherheit: Reduktion von Unfallrisiken.
- Gesetzeskonformität: Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.
- Effiziente Abläufe: Sicheres Arbeitsklima und besser organisierte Baustellenprozesse.
Alle unsere Koordinatoren verfügen über die notwendige Ausbildung, über die baufachlichen, arbeitsschutzfachlichen und koordinatorischen Kenntnisse sowie über eine langjährige Berufserfahrung.
Bei Interesse oder Fragen zu stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.